Anlagen-Contracting

Beim Anlagen-Contracting wird die gesamte Verantwortung für die Bereitstellung von Nutzenergie in vertraglich geregelter Qualität und Quantität ausgelagert. Der Energiedienstleister schließt mit dem Kunden einen mehrjährigen Vertrag über die Lieferung von Raum- und/oder Prozesswärme, Kälte, Druckluft, Strom, Dampf usw. Er errichtet und betreibt die energietechnische Anlage auf eigene Rechnung und übernimmt das gesamte technische und wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung.

Im Normalfall bleibt die Anlage bis zum Ablauf des Energiedienstleistungsvertrages im Eigentum des Energiedienstleisters und geht nach Vertragsende ins Eigentum des Kunden über (hier sind Abweichungen je nach Vertragsgestaltung möglich). Nach Ablauf des Vertrages kann mit dem Energiedienstleister eine Vertragsverlängerung vereinbart oder ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen werden. Der Auftraggeber bezahlt für die bezogene Nutzenergie einen vorab vereinbarten, vertraglich geregelten Preis. Dieser setzt sich zusammen aus Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis. Damit werden die Kosten für die Serviceleistungen (wie z. B. Wartung, Instandhaltung, 24-Stunden-Stördienst, Fernüberwachung usw.), die Refinanzierung der gesamten energietechnischen Anlage und den Brennstoffeinkauf abgedeckt.

Den Serviceleistungen kommt im Anlagen-Contracting besondere Bedeutung zu, da es auch für den Energiedienstleister von enormem Interesse ist, die Anlage so wirtschaftlich und energieeffizient wie möglich zu führen, um die Sicherheit der Energieversorgung gewährleisten zu können. Häufig werden in Anlagen-Contracting-Verträgen Garantieelemente aufgenommen, beispielsweise Regelungen für den Ausfall der Anlage, Ertragsgarantien bei Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie usw.

Quelle: WIFI/WKÖ

Beim Anlagen-Contracting wird die Bereitstellung der Energie an ein externes Unternehmen ausgelagert.