Details zum Energieausweis

Hinweis zum Kontaktformular

Sobald Sie im Kontaktformular Postleitzahl und Ort des Objektes eingeben, sehen sie unten eine Landkarte mit jenen Energieausweiserstellern des ENERGY GLOBE Portals, die im Umkreis von 50 km von Ihrem Objekt entfernt ihren Sitz haben. Bitte wählen Sie dann den gewünschten Energieausweisersteller durch Anklicken aus. Er wird Sie auf Ihre vollständig ausgefüllte Anfrage dann innerhalb von 3 Tagen telefonisch kontaktieren (bitte möglichst Mobilnummer angeben)!

Zum Kontaktformular

Preis eines Energieausweises

Grundsätzlich kann kein Fixpreis vereinbart werden, da der Preis von mehreren Faktoren abhängig ist:

  • vom Vorhandensein aller benötigten Daten beim Vorort-Besuch des Beraters. Ist dies nicht der Fall muss der Berater diese Daten recherchieren.
  • Auch Größe und Art der Wohn- bzw. Grundfläche (zB Erker sind aufwendig) bestimmen den Preis.
  • Wurde das Haus bereits saniert, sollten auch diese Unterlagen vorhanden sein.
  • Sind viele Bauteile unterschiedlich aufgebaut, benötigt dies auch mehr Zeit bei der Berechnung.

ENERGY GLOBE Portal kann somit nur einen ungefähren Richtpreis für ein Standardhaus den Ausstellern nahelegen, der angefragte Energieausweisersteller kann aber nur nach tatsächlichem Aufwand abrechnen.

Richtpreis (siehe Erklärung oben) für Datenerhebung und Berechnung des Energieausweises:
480,-- Euro (inkl. 20 % MwSt.) für ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche, alle Daten sind beim Vorort-Besuch des Energieberaters vorhanden, einfache rechteckige Grundform des Hauses.

Richtpreis Fahrtkosten:
Auch hier kann ENERGY GLOBE Portal nur einen Richtwert vorgeben. Dieser lautet: Kilometer im Umkreis von 30 km sind im Preis inbegriffen, darüber hinaus gilt der amtliche km-Satz

Benötigte Unterlagen für die Datenaufnahme


Bitte nachfolgende Unterlagen beim Vorort-Besuch des Beraters vorlegen. Ansonsten muss diese Daten der Energieberater erst erheben bzw. recherchieren und dies erhöht den Preis.

  • Bauplan (aktuell, naturgetreu, nachträgliche Umbauten müssen im Plan dargestellt sein)
  • Beschreibung der Bauteilaufbauten (Außenwand, Fenster, Kellerdecke, oberste Geschoßdecke, Dachschrägen, Bauteile zwischen beheizten und unbeheizten Gebäudeteilen)
  • oder Rechnungen für die dafür benötigten Baumaterialen und Fenster
  • Konkrete Angaben zur Heiztechnik: Rechnungen Heizungssystem, Angaben vom Typenschild der Heizung, ebenso über Warmwasserbereitung,…)

Unterlagen bei Eigentumswohnungen:
Hier sind die oben angeführten Unterlagen meist schwer zu bekommen, daher müssen Sie vom Berater erhoben bzw. recherchiert werden.

Bitte fragen Sie zuerst Ihren Hausverwalter, ob bereits ein Energieausweis für das gesamte Haus beantragt wurde (denn Ihr diesbezüglicher Kostenanteil wird Ihnen verrechnet werden).
Sollte von der Hausverwaltung kein Energieausweis beauftragt worden sein oder die Abwicklung noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, müssten Sie im Bedarfsfall selbst einen Energieausweis für Ihre Wohnung erstellen lassen.

Grundsätzlich gilt beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Eigentumswohnung sowohl der Energieausweis für das gesamte Haus, als auch der Energieausweis für die angegebene Wohnung.

Anforderung des Energieausweise über

Kontaktformular

oder

Hotline 070 / 90 555 (Mo - Fr 08:00 bis 19:00 Uhr)